Vermieter rechtsschutz

Dez 15
2011

Mittlerweile gehört der Vermieterrechtsschutz bei vielen Versicherungsgesellschaften zur privaten Rechtsschutzversicherung. Mit dem Abschluss eines Mietvertrages gehen sowohl der Vermieter als auch der Mieter Verpflichtungen ein. Hierzu gehört, dass der Vermieter bestimmte Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und im Gegenzug der Mieter zur Zahlung einer monatlichen Miete gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist. Außerdem hat der Vermieter die Pflicht, die vermietete Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und bestimmte notwendige Maßnahmen auf eigene Kosten zu erledigen.

Grundsätzlich kommt es gerade zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Auslegung der Pflichten, welche nicht selten vor Gericht verhandelt werden müssen. Oftmals gehen solche Verhandlungen sogar über mehrere Instanzen, wobei die Hauptgründe für Unstimmigkeiten oftmals die Nebenkostenabrechnungen sind, die Kündigung wegen Eigenbedarf oder eine Räumungsklage. Ein Prozess kann ohne entsprechenden Versicherungsschutz schnell teuer werden.

Statistisch gesehen ist jede zweite Nebenkostenabrechnung zu hoch berechnet, ist unübersichtlich oder in einzelnen Positionen unverständlich oder gar unzulässig. Der Mieter hat das Recht eine Nachzahlung zu verweigern und darf eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen. Nicht selten klagen Mieter wegen ihren Nebenkostenabrechnungen und im schlimmsten Fall muss der Vermieter die Nachzahlung aus einer korrekten Nebenkostenabrechnung vor Gericht einklagen.

Die Vermieterrechtschutzversicherung deckt alle anfallenden Kosten ab. Hierzu gehören unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch die Kosten für einen Gerichtsvollzieher oder die Kosten einer Zwangsräumung.

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